Foto: Rolf Vennenbernd/dpa18.07.2026 ● Marie von der Tann, dpa
Angst vor einem möglichen Stellenabbau: Gehen oder bleiben?
Nachrichten von Werksschließungen und Stellenabbau machen die Runde. Sind meine Kollegen und ich die nächsten, die gehen müssen? Das fragen sich nun viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in betroffenen Unternehmen. Die Unsicherheit belastet nicht nur die berufliche Perspektive, sondern oft auch das private Umfeld und die finanzielle Planung.
Welche Strategie ist jetzt die richtige?
Noch schnell kündigen und einen neuen Job suchen, bevor der Markt quasi überschwemmt wird von Arbeitssuchenden? Oder lieber abwarten und eine Abfindung mitnehmen? Eine pauschale Antwort gibt es nicht – vielmehr kommt es stark auf die individuelle Situation und die Rahmenbedingungen im Unternehmen an.
„Die erste Frage, die man sich stellen sollte, ist: Droht mutmaßlich die Schließung eines gesamten Werks oder sind nur Teile betroffen?“, rät der Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel. Denn: Wird ein Werk dichtgemacht, ist der Ausgang der Lage in der Regel klar: Alle müssen gehen. In Betrieben mit Betriebsrat gibt es dann eine Abfindung. Zusätzlich wird häufig ein Sozialplan ausgehandelt, der weitere Unterstützungsmaßnahmen wie Qualifizierungsangebote oder Transfergesellschaften enthalten kann.
Wer sollte jetzt einen neuen Job annehmen?
„Einem jungen Ingenieur mit zwei Jahren Betriebszugehörigkeit würde ich raten, sich sofort nach einem neuen Job umzusehen, auch wenn ihm dann die Abfindung entgeht“, so Görzel. Gerade gut qualifizierte Fachkräfte haben oft noch gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt und können einen nahtlosen Übergang schaffen.
Mit fortschreitendem Alter, Verpflichtungen, Ortsgebundenheit und Betriebszugehörigkeit, wird es schwieriger: „Hier muss man individuell abwägen“ so Görzel. Mit den Jahren der Betriebszugehörigkeit steigt die Abfindung und ältere Arbeitnehmer haben es schwerer, auf die Schnelle einen geeigneten und adäquaten Job zu finden. Auch gesundheitliche Aspekte oder familiäre Verpflichtungen können eine Rolle spielen und die Entscheidung beeinflussen.
Wichtig: Wer von einer Werks- oder Standortschließung betroffen sein könnte, sollte unbedingt in seinem Vertrag nachsehen, welcher Arbeitsort vorgesehen ist. „Ist auch ein anderer Einsatzort als der des geschlossenen Werks möglich, ist der Job nicht unbedingt weg“, so Görzel. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber eine Versetzung anbieten, die allerdings nicht immer zumutbar sein muss – etwa bei sehr großen Entfernungen.
Bitte schnell freiwillig gehen
Andere Ausgangsbedingung haben Arbeitnehmer bei Teilschließungen. Also, wenn nur Teile des Betriebes geschlossen werden. Dann wird ausgewählt, wer gehen muss. Das kann auf unterschiedliche Art und Weise passieren. In der Regel wird hierfür ein Fahrplan von Betrieb und Betriebsrat ausgehandelt. Dabei spielen Kriterien wie Alter, Betriebszugehörigkeit und soziale Situation eine wichtige Rolle.
„Derzeit sind Freiwilligenprogramme sehr in Mode“, so Görzel. Arbeitnehmer erhalten ein Angebot, zu dem sie freiwillig gehen können. Hier kann es sich tatsächlich lohnen, schnell zu sein. „Häufig gibt es einen Bonus für schnell Entschlossene, also Arbeitnehmer, die bis zu einem bestimmten Stichtag unterschrieben haben – das können durchaus auch mal 30.000 bis 40.000 Euro zusätzlich zur Abfindung sein“, sagt der Fachanwalt. Solche Programme sind für Unternehmen ein wichtiges Instrument, um den Personalabbau möglichst konfliktarm und harmonisch zu gestalten.
Wichtig: Freiwilligenprogramm bedeutet auch: Der Arbeitgeber muss Arbeitnehmer, die er behalten möchte, nicht im Rahmen eines Freiwilligenprogramms gehen lassen. Und: In der Regel wird der Arbeitnehmer für einen Zeitraum von bis zu zwölf Wochen für Arbeitslosengeld gesperrt, weil er freiwillig gegangen ist. Es empfiehlt sich daher, vor einer Unterschrift unbedingt rechtlichen Rat einzuholen und die finanziellen Folgen gründlichst zu überprüfen.
Was passiert bei betriebsbedingter Kündigung?
Die Alternative zum Freiwilligenprogramm ist die betriebsbedingte Kündigung und der Stellenabbau nach Sozialplan. Möglich ist auch, dass nach einem Freiwilligenprogramm noch betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden, weil nicht genug Mitarbeiter gegangen sind. In diesem Fall greifen gesetzliche Kündigungsschutzregeln, die den Ablauf klar strukturieren.
Das Risiko, gekündigt zu werden, sinkt mit steigender Dauer der Betriebszugehörigkeit und höherem Lebensalter. Auch Behinderungen oder Unterhaltspflichten sind Kriterien, die das Kündigungsrisiko von Beschäftigten senken können. „Wer hier viel vorzuweisen hat und seinen Job unbedingt behalten will, kann auch das Abwarten der betriebsbedingten Kündigung riskieren“, so Görzel. Gleichzeitig sollten Betroffene frühzeitig ihre Unterlagen aktualisieren und sich einen Überblick verschaffen, um schnell reagieren zu können.


