Foto: fizkes - stock.adobe.com13.06.2026 ● Johannes Gresham
Flexibel zurück in die Arbeitswelt
Mit dem Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt nach einer längeren Pause müssen sich die meisten Menschen im Laufe ihres Lebens mindestens einmal beschäftigen. Elternzeit, Arbeitslosigkeit, physische oder psychische Erkrankungen sowie die Pflege von Angehörigen: Die Gründe dafür sind vielfältig. Je nachdem, wie lange jemand nicht gearbeitet hat, warten unterschiedliche Hürden – um diese zu meistern, gibt es eine ganze Reihe an Unterstützungen auf dem Weg zurück in den Job.
Diese Herausforderungen können den Wiedereinstieg begleiten
Je länger jemand nicht gearbeitet hat, desto größer können die Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt sein: Es ist möglich, dass sich die Anforderungen an den einmal erlernten Beruf geändert haben. Oft erwarten Arbeitgeber wegen technischer Fortschritte neue Qualifikationen, während gleichzeitig die Nachfrage nach bestimmten Fähigkeiten zurückgegangen ist. Auch rechtliche Rahmenbedingungen und die Anforderungen an Bewerbungen können sich geändert haben.
Beratungs- und Schulungsmöglichkeiten wahrnehmen
Wer unsicher ist, ob der alte Job noch das Richtige ist oder ob eine Umschulung klüger wäre, kann sich an die Agentur für Arbeit wenden: Den Arbeitssuchenden werden Beratungen, Bewerbungstrainings und unter Umständen auch Weiterbildungen oder Umschulungen angeboten. Für Letztere können Bildungsgutscheine ausgestellt werden.
Der Wiedereinstieg in Teilzeit nach einer Krankheit
Menschen, die aufgrund von Krankheiten länger dem Arbeitsleben fernbleiben mussten, können häufig nicht sofort wieder in voller Stundenzahl tätig werden. Stattdessen erfolgt hier, wenn der Zustand der betreffenden Person es zulässt, die stufenweise Wiedereingliederung nach Sozialgesetzbuch (SGB) V § 74. Statt des eigentlichen Gehalts beziehen die Wiedereinsteiger Krankengeld oder Tagegeld.
Diese Wiedereingliederung kann individuell zwischen sechs Wochen und sechs Monaten dauern –für eine Verlängerung ist die Zustimmung der Krankenkasse erforderlich. Arbeitgeber müssen Mitarbeitenden, die innerhalb eines Jahres mehr als sechs Wochen lang ausgefallen sind, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten: Hier lassen sich notwendige Anpassungen besprechen.
Die Wiedereingliederung nach SGB V § 74 ist keine Teilzeitarbeit – besteht noch ein Vollzeitarbeitsvertrag, gilt dieser. Wieder in Vollzeit zu arbeiten, ist das Ziel der Wiedereingliederung. Wer eine langfristige Reduktion der Stundenzahl auf Teilzeit wünscht, muss eine Vertragsänderung anstreben.
Der Wiedereinstieg nach der Elternzeit in Teilzeit
Junge Eltern möchten häufig nach der Elternzeit ihre Arbeitsstunden reduzieren. Das ist in vielen Fällen möglich, allerdings erfordert es frühzeitige Anträge: Grundsätzlich beginnt das Arbeitsverhältnis nach der Elternzeit mit ebenso vielen Stunden, wie die Person davor gearbeitet hat. Wer also in Vollzeit angestellt gewesen ist und wegen des Kindes in Teilzeit arbeiten möchte, muss den Antrag mindestens drei Monate vor dem gewünschten Teilzeit-Beginn stellen.
Wann müssen Arbeitgeber Teilzeitarbeit ermöglichen?
Laut dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein Anspruch auf Teilzeit besteht. Dazu zählt, dass der Antragsteller mindestens sechs Monate bei dem Arbeitgeber tätig ist. Außerdem müssen wenigstens 15 Personen bei dem Arbeitgeber beschäftigt sein. Der Arbeitgeber hat das Recht, den Antrag auf Teilzeit aus betrieblichen Gründen abzulehnen – muss diese aber belegen. Im Zweifelsfall entscheidet das Arbeitsgericht.
Fazit: Teilzeit lässt sich meist individuell gestalten
Teilzeitarbeit ist nicht exakt definiert. Sie hängt von den Stunden der Vollzeitstelle ab: Alles, was darunter liegt, ist Teilzeit. Ob das zehn Stunden die Woche sind, 20 oder 30, spielt für die Bezeichnung keine Rolle. Wer in Teilzeit arbeiten möchte, sollte die gewünschte Stundenanzahl und die möglichen Arbeitszeiten beim Arbeitgeber vorlegen. Achtung: Ein Anspruch, später wieder in Vollzeit arbeiten zu können, entsteht dadurch nicht!
Viele Arbeitgeber ermöglichen inzwischen Teilzeitlösungen: Sie wissen, dass sie in der Konkurrenz um geeignete Fachkräfte auch diejenigen berücksichtigen müssen, die nicht in Vollzeit arbeiten können. Aus demselben Grund sind in vielen Unternehmen auch Gleitzeit oder tageweises Homeoffice möglich.


