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Zum Ausbildungsstart sollten sich Berufseinsteiger auch mit dem Thema Versicherungen auseinandersetzen.Foto: Franziska Gabbert/dpa-tmn

15.08.2026 Marie von der Tann, dpa

Versicherungen und Finanzen: Was Auszubildende jetzt wissen sollten

Geld anlegen? Versicherungen abschließen? Klingt kompliziert. Mit dem Start ins neue Ausbildungsjahr wird für viele junge Menschen der Weg ins Erwachsenenleben geebnet. Zum ersten Mal kommt regelmäßig eigenes Geld aufs Konto, gleichzeitig entstehen neue Verpflichtungen und finanzielle Risiken. Worauf jetzt zu achten ist, erklären die Interessenvereinigung Geld und Verbraucher (GVI) und die Verbraucherzentrale.

Das Wichtigste vorweg: Bei Ausbildungsbeginn oder zum ersten Job sollten existenzbedrohende Risiken versichert werden. «An einer Krankenversicherung, einer Berufsunfähigkeitsversicherung und einer Privathaftpflichtversicherung führt aus unserer Sicht kein Weg vorbei», so die Verbraucherzentrale. Andere Versicherungen und Sparverträge können je nach persönlicher Situation später hinzukommen.

1. Krankenversicherung – ein Muss

Auszubildende sind laut Gesetz versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beiträge werden dabei in der Regel direkt vom Ausbildungsgehalt abgezogen. Wer ins Ausland reist (egal ob privat oder beruflich), dem empfiehlt die Verbraucherzentrale außerdem, eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Sie kann beispielsweise Kosten für eine Behandlung oder einen medizinisch notwendigen Rücktransport übernehmen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht oder nur teilweise getragen werden.

2. Gibt es eine private Haftpflichtversicherung?

Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche, die entstehen, wenn anderen Personen unbeabsichtigt ein Schaden zugefügt wird. Sie gehört deshalb zu den wichtigsten Versicherungen für junge Menschen, auch wenn zunächst nur wenig eigenes Einkommen vorhanden ist.

Ein Beispiel: Man fährt mit dem Fahrrad und übersieht eine rote Ampel. Dabei stößt man mit einer Fußgängerin zusammen. Sie verletzt sich schwer und kann mehrere Monate nicht arbeiten. Die Ansprüche der Geschädigten können in die Hunderttausende gehen.

In vielen Fällen seien Auszubildende weiter über ihre Eltern abgesichert, sofern die eine private Haftpflichtversicherung haben, so die GVI. Azubis sollten unbedingt prüfen, ob ein Versicherungsschutz besteht und wie lange dieser gilt. Wer nicht mehr mitversichert ist, sollte eine eigene Police abschließen.

3. Brauche ich eine Hausratversicherung?

Wer in eine eigene Wohnung zieht und hochwertige Einrichtungsgegenstände besitzt, der könnte von einer Hausratversicherung profitieren. Sie schützt den beweglichen Besitz in Wohnung oder Haus – also alles, was man bei einem Umzug mitnehmen würde. Typischerweise sind Schäden durch Einbruch oder ein Feuer abgedeckt, je nach Vertrag können weitere Risiken hinzukommen.

Wer noch nicht über einen umfangreichen oder besonders wertvollen Hausrat verfügt oder weiterhin im Elternhaus wohnt, kann oftmals auf eine eigene Hausratversicherung verzichten. Gerade zu Beginn der Ausbildung lohnt sich deshalb ein Blick auf den tatsächlichen Wert der eigenen Einrichtung.

Gut zu wissen: Wer zwar bei den Eltern auszieht, aber gar keinen eigenen Hausstand gründet (indem man zum Beispiel ein Zimmer zur Untermiete nimmt), ist eventuell trotzdem durch die Hausratversicherung der Eltern geschützt, so die Verbraucherzentrale. Ein Blick in die Vertragsunterlagen kann hier Aufschluss geben – ansonsten: nachfragen.

4. Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen

Mit Ausbildungsbeginn ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlenswert, rät die GVI. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig, weil sie das Einkommen absichert, wenn man seinen Beruf wegen Krankheit oder Unfall für längere Zeit oder dauerhaft nicht mehr ausüben kann.

„Die gesetzliche Absicherung reicht im Ernstfall häufig nicht aus“, so Siegfried Karle, Präsident der GVI. Für junge Beschäftigte bestehen bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente insbesondere in den ersten Berufsjahren erhebliche Einschränkungen bei den Anspruchsvoraussetzungen.

„Gleichzeitig profitieren junge Auszubildende meist von günstigen Beiträgen, da sie in der Regel gesund sind und noch keine gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen“, so Karle. Wer eine solche Versicherung abschließt, sollte allerdings nicht nur auf den Preis achten. Entscheidend sind auch die Bedingungen des Vertrags und die Höhe der späteren Absicherung.

„Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte höchste Priorität haben“, rät auch die Verbraucherzentrale. Nur sie biete umfassenden Schutz gegen dauerhaften Einkommensausfall bei Krankheiten und Unfällen.

5. Rücklagen aufbauen (wenn möglich)

Wer zu Hause wohnt oder eine gut vergütete Ausbildung hat, schafft es vielleicht, etwas vom Einkommen zurückzulegen. Schon kleine regelmäßige Beträge können dabei helfen, ein finanzielles Polster aufzubauen. Dieses kann später beispielsweise für eine eigene Wohnung, größere Anschaffungen oder unerwartete Ausgaben genutzt werden.

Dabei können vermögenswirksame Leistungen eine interessante Möglichkeit sein. Viele Arbeitgeber zahlen hierfür einen Zuschuss, der je nach Anlageform zusätzlich durch staatliche Förderungen ergänzt werden kann. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, ist unter anderem vom Arbeitgeber und von dem gewählten Sparvertrag abhängig.

Wer frühzeitig mit dem Sparen beginnt, profitiert langfristig vom Zinseszinseffekt und schafft eine solide Grundlage für spätere finanzielle Ziele, so die GVI. Wichtig ist dabei, zunächst einen Betrag zu wählen, der dauerhaft zum eigenen Budget passt. Auch ein kleiner Sparbetrag ist besser, als sich durch zu hohe monatliche Raten finanziell unter Druck zu setzen.

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