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Sommerhitze im BüroViel zu heiß? Ein Recht auf Hitzefrei gibt es in Deutschland für Beschäftigte nicht. Bild | Vira Simon/Westend61/dpa-tmn

21.06.2025 Sabine Meuter, dpa

Was an heißen Tagen im Job gilt

Bei Hitze arbeiten? Das kann für Beschäftigte nachlassende Konzentration, Kopfschmerzen oder Übelkeit bedeuten – egal, ob im Büro, in einer Produktionshalle oder auf der Baustelle. Arbeitgeber müssen bei hohen Temperaturen dafür sorgen, dass der Joballtag für ihre Beschäftigten erträglich ist. Wozu sind sie verpflichtet? Fragen und Antworten zu heißen Sommertagen in der Arbeitswelt.

Können Beschäftigte Hitzefrei bekommen?

Einen Anspruch auf Hitzefrei gibt es für Beschäftigte in Deutschland nicht. Auch eine Arbeitsumgebung mit Klimaanlagen können sie nicht einfordern. Nach dem Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber allerdings verpflichtet, für Arbeitsbedingungen zu sorgen, bei denen es zu keiner Gefährdung für Leben und Gesundheit der Beschäftigten kommt.

Die Arbeitsstättenverordnung regelt, dass Arbeitgeber dafür sorgen müssen, dass die Temperaturen in Arbeitsräumen „gesundheitlich zuträgliche“ Bedingungen aufweisen. Konkreter wird es dann in der technischen Regel für Arbeitsstätten zum Thema Raumtemperatur. Die gibt beispielhaft Maßnahmen vor, aus denen Arbeitgeber auswählen können.

Wie heiß darf es am Arbeitsplatz maximal sein?

„In Arbeits- und Sozialräumen sollte die Temperatur plus 26 Grad nicht überschreiten“, sagt Lea Deimel von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua).

Eine Raumtemperatur von über 26 Grad ist nur erlaubt, wenn es in Büros und Produktionshallen einen wirksamen Schutz gegen übermäßige Sonneneinstrahlung gibt – etwa einen Sonnenschutz für Fenster sowie eine gute Isolierung – und die Außentemperatur 26 Grad übersteigt.

Wie muss der Arbeitgeber Beschäftigte vor zu hohen Temperaturen schützen?

Geregelt sind drei Temperaturschwellen für Büros und Produktionshallen – über 26 Grad, über 30 Grad und über 35 Grad, auf die Arbeitgeber mit bestimmten Maßnahmen reagieren sollten. Es gilt das TOP-Prinzip: Technische Maßnahmen (T) sollten Vorrang vor organisatorischen (O) und personenbezogenen Maßnahmen (P) haben. Geeignete Maßnahmen müsse der Arbeitgeber bei einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln, so Deimel.

Über 26 Grad: Bei über 26 Grad Außen- und Innenlufttemperatur sind Schutz-Maßnahmen ein Soll. „Dazu zählt beispielsweise die Nutzung von Ventilatoren oder eine Lüftung in den frühen Morgenstunden, wenn die Luft draußen noch nicht erwärmt ist“, sagt Andreas Stephan von der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Weitere denkbare Maßnahmen: Arbeitgeber können Gleitzeit anbieten, die Kleiderordnung lockern oder Getränke bereitstellen.

Über 30 Grad: Steigen die Temperaturen auf über 30 Grad, muss der Arbeitgeber zum Schutz der Gesundheit weitere Maßnahmen ergreifen. Der Arbeitgeber kann etwa Jalousien anbringen lassen und mit Klimaanlagen oder Ventilatoren für Abkühlung sorgen.

Über 35 Grad: Bei Temperaturen von über 35 Grad im Raum ist er ohne weitere Maßnahmen nicht als Arbeitsraum geeignet. Unter Umständen kommt die Arbeit dort aber infrage, wenn zum Beispiel Luftduschen, Wasserschleier oder Hitzeschutzkleidung zum Einsatz kommen. „Allerdings sind solche Maßnahmen in der Regel auf Produktionshallen beschränkt und kommen im Büro eher selten vor“, so Stephan.

Darf ich selbst tätig werden, wenn mir am Arbeitsplatz zu heiß ist?

Ventilator aufstellen und um 6 Uhr mit der Arbeit beginnen: An heißen Tagen einfach selbstständig Maßnahmen zu ergreifen, ist keine gute Idee. „Besser ist es immer, das Gespräch mit der Führungskraft und anderen Teammitgliedern zu suchen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen“, sagt Stephan.

Auch die Kleiderordnung dürfen Beschäftigte in der Regel nicht einfach wegen hochsommerlicher Temperaturen missachten. Die Entscheidung, die Vorschriften zu lockern, liegt beim Arbeitgeber.

Nicht zuletzt sollten Beschäftigte Büro oder Lagerhalle nicht einfach verlassen, wenn ihnen der Raum zu heiß erscheint. Das kann sogar eine Abmahnung nach sich ziehen. Wer sich so großer Hitze ausgesetzt sieht, dass dadurch die Gesundheit gefährdet ist, ohne dass der Arbeitgeber einschreitet, darf in allerletzter Konsequenz aber die Arbeit einstellen.

Was tun, wenn der Arbeitgeber keine Schutzmaßnahmen trifft?

Trifft der Arbeitgeber keine Schutzmaßnahmen, sollte man das Gespräch mit ihm suchen – oder sich an die Fachkraft für Arbeitssicherheit im Unternehmen, der Betriebsärztin oder dem Betriebsrat wenden. Auch die zuständige Arbeitsschutzbehörde oder der Unfallversicherungsträger kann weiterhelfen.

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