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5 Dinge, auf die sich Arbeitnehmer 2021 freuen

Solidaritätszuschlag, Mindestlohn und Co. - Diese 5 Dinge ändern sich ab 2021 für Arbeitnehmer.
Veröffentlicht am 24.12.2020
Für den Weg zur Arbeit gibt es ab dem 21. Kilometer eine Pendlerpauschale von 35 Cent pro Kilometer. Unter 21 Kilometer bleibt sie bei 30 Cent. Bild: dpa

1. Der Solidaritätszuschlag fällt weg

Für fast alle deutschen Bürger fällt die Zahlung des Solidaritätszuschlags weg. Bis zu 90 Prozent der Lohn- und Einkommenssteuerzahler, die bisher mit ihm belastet waren, werden vollständig von ihm befreit, weitere 6,5 Prozent zahlen weniger. Das ist eine der größten Steuersenkungen in der Geschichte der Bundesrepublik. Singles beispielsweise, die über ein Einkommen von ungefähr 40.000 Euro verfügen, müssen dann 400 bis 450 Euro weniger an Steuern zahlen. Singles, die mehr als 62.000 Euro im Jahr verdienen, zahlen ab 2021 einen reduzierten Solidaritätszuschlag. Nur ganz Reiche müssen weiterhin den vollen Betrag zahlen.

2. Der Grundfreibetrag steigt an

Anders als beim Solidaritätszuschlag profitieren vom Anstieg des Grundfreibetrags ausnahmslos alle Arbeitnehmer ab Januar 2021. Ab Neujahr liegt er bei 9744 Euro und fällt damit um 48 Euro höher aus als zunächst von der Regierung vorgesehen. Diese Summe vom zu versteuernden Einkommen bleibt dann für jeden steuerfrei. Ein Ehepaar mit 100.000 Euro zu versteuerndem Einkommen zahlt dann beispielsweise 1630 Euro weniger als 2020. Der Kinderfreibetrag wird um 288 Euro auf 5460 Euro angehoben.

3. Der Mindestlohn steigt

2021 bietet auch für Arbeitnehmer in den unteren Lohnschichten positive Nachrichten: Zum 1. Januar steigt der Mindestlohn auf 9,50 Euro pro Stunde. Sechs Monate später, zum 1. Juli 2021, wird er noch einmal um 10 Cent auf 9,60 Euro erhöht. Mit dem Start ins Jahr 2022 liegt er dann bei brutto 9,82 Euro, bis im Juli 2022 dann schließlich die 10,45 Euro brutto erreicht sind. 450-Euro-Jobber müssen mit den neuen Zahlen darauf achten, dass sie diese Grenze mit der Lohnerhöhung nicht überschreiten.

4. Die Altersvorsorge ist besser absetzbar

Wer schon jetzt für seine Rente vorsorgt, kann Aufwendungen für das Alter ab 1. Januar steuerlich besser absetzen. Dazu gehören zum Beispiel die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu den berufsständischen Versorgungswerken. Für die Berücksichtigung der Sonderausgaben gilt 2021 ein Höchstbetrag von 25.787 Euro. 2020 lag er noch bei 25.046 Euro. Davon können im kommenden Jahr maximal 92 Prozent abgesetzt werden. Für Alleinstehende bedeutet das, dass sie 23.724 Euro steuerlich geltend machen können. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern sind es 47.448 Euro.

5. Die Pendlerpauschale wird angehoben

Wer einen weiten Weg zur Arbeit hat, bekommt ab 2021 mehr Geld: Mit dem neuen Jahr steigt die Pendlerpauschale auf 35 Cent. Doch nicht alle Pendler kommen in den Genuss der neuen Sätze: Sie gelten erst ab dem 21. Kilometer. Für die ersten 20 Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeit bleibt es bei den bisherigen 30 Cent pro Kilometer. Wer also täglich rund 43 Kilometer zur Arbeit fährt und mit der neuen Pauschale mehr absetzen kann, spart im Jahr künftig rund 100 Euro.

VON HEIKE THISSEN